Unsere Produktion
Heute werden 85% unserer Kleidungsstücke in auf drei Länder verteilten Fabriken mit enger Anbindung an Blåkläder gefertigt. In Vietnam wurde die Produktion bereits 1992 aufgenommen, es folgten Sri Lanka im Jahr 2006 und Myanmar 2018.
Die enge und langfristige Beziehung zu unseren Produktionsstätten ist integrierter Bestandteil unserer bewusst nachhaltigen Produktion. Es handelt sich um eine freiwillige Eigenverpflichtung, unsere Bekleidung unter Einhaltung der höchsten sozialen, ethischen und ökologischen Standards zu produzieren, die nicht nur nationale und internationale Konventionen (UN und ILO) erfüllen, sondern auch verifizierte und kontrollierte Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards. Es ist unsere erklärte Absicht, die sozioökonomische Situation der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, und der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, zu verbessern. Diese Haltung verschafft uns unschätzbare Einblicke in die örtlichen Produktionsbedingungen und ist Voraussetzung für die Erfüllung unserer Verpflichtungen.
Wir setzen alles daran sicherzustellen, dass unsere Kleidungsstücke unter Bedingungen hergestellt werden, die zu einer akzeptablen Zukunft für die Mitarbeiter beitragen. Außerdem überprüfen wir die Etablierung aller erforderlichen Prozesse und Verfahren, um die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitssicherheit und zunehmende Bewusstmachung von Umweltfragen zu gewährleisten. Unsere Unterlieferanten garantieren alle diese Bedingungen. Darüber hinaus werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um ein gutes Arbeitsumfeld und bessere Bedingungen für das Personal sicherzustellen, darunter kostenlose oder subventionierte Mahlzeiten, kostenlose Transporte zur und von der Arbeit und über den regulären Lohn hinaus ein Bonussystem.
ZUKUNFTSWEISENDE STANDARDS
Um sozial, ethisch und ökologisch nachhaltige Produktionsstandards zu gewährleisten, erfüllen alle Fertigungseinheiten die Normen SA 8000 (Soziale Verantwortung), ISO 9001 (Qualität) und ISO 14001 (Umwelt). Im Laufe des Jahres 2019 wird das Werk in Sri Lanka die OEKO-TEX®- Zertifizierung für nachhaltige Textilproduktion (STeP) erlangen.
Bewusst nachhaltige Produktion ist unsere Art und Weise, Einfluss auf das Leben unserer Kollegen, unserer Lieferanten und ihrer Familien zu nehmen. So versucht Blåkläder einen Unterschied zu machen.
PRODUKTION NACH SA8000
Die internationale Norm SA8000 gewährleistet, dass der Arbeitsplatz über die erforderlichen Prozesse und Systeme zur Sicherung der Menschenrechte verfügt. Darüber hinaus stellt die SA8000-Zertifizierung sicher, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden und die Auflagen in den folgenden Bereichen erfüllt werden:
● Kinderarbeit
● Zwangsarbeit
● Gesundheit und Sicherheit
● Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverträge
● Diskriminierung
● Disziplinarmaßnahmen
● Arbeitszeiten
● Löhne und Gehälter
● Managementsystem
SA8000 basiert auf der UN-Menschenrechtserklärung, der IAO-Nuklearkonvention, internationalen Menschenrechten und nationalem Arbeitsrecht. Die Zertifizierung bescheinigt, dass die Fabriken über ein geeignetes Managementsystem verfügen, um die Umsetzung der Anforderungen von SA8000 zu koordinieren und zu kontrollieren. Diese Arbeit wird vor Ort von Vertretern von Arbeitnehmern und Geschäftsleitung geleitet. Alle Angestellten in den Fabriken sind nach SA8000 geschult und können Verstöße anonym melden. Bei schwerwiegenden Abweichungen sollen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, und das Opfer hat Anspruch auf Schadenersatz. In den folgenden Bereichen werten die Fabriken ihre Richtlinien und Praktiken regelmäßig aus, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen.
KINDERARBEIT - NULL TOLERANZ
In Bezug auf Kinderarbeit gilt bei Blåkläder das Null-Toleranz-Prinzip. Bei der Rekrutierung wird das Alter der Bewerber stets genau überprüft. Die Fabriken müssen zudem spezielle Auflagen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für junge Mitarbeiter erfüllen. Gemäß SA8000-Zertifizierung werden auch Handlungspläne erstellt, um das Kindeswohl zu wahren und gegen vermutete Fälle von Kinderarbeit vorzugehen.
ARBEITSFREIHEIT
In den Fabriken ist jegliche Form von Zwangsarbeit untersagt. Die Verhaltensregeln des Herstellers untersagen die Vergabe von Krediten an das Personal, es werden keine persönlichen Dokumente beschlagnahmt, alle Löhne und Gehälter sind auszuzahlen, und für die Einstellung werden keine Gebühren erhoben. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird im Rahmen der SA8000-Zertifizierung kontinuierlich überwacht.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
SA8000 schreibt eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung vor. Dies gilt u.a. für den Brandschutz, den Einsatz von Maschinen, für Erste Hilfe, Schutzausrüstung und Sanitäranlagen. Die Fabriken haben Routinen zur Erkennung, Vermeidung und Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Alle Mitarbeiter durchlaufen eine Sicherheitsschulung.
VEREINIGUNGSFREIHEIT
In Übereinstimmung mit SA8000 wird regelmäßig überprüft, ob die Fabriken die Mitarbeiter respektvoll behandeln und sie über ihr Recht auf die Gründung und den Beitritt zu Gewerkschaften und das Verhandeln von Kollektivverträgen informieren. Dies bedeutet auch, dass niemand wegen seines gewerkschaftlichen Engagements bestraft oder diskriminiert wird.
TOLERANZ
In den Fabriken gilt das Prinzip der Nichtdiskriminierung im Hinblick auf Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Religion, Alter, Familienstand oder andere persönliche Merkmale. Die Rekrutierung basiert ausschließlich auf der Eignung der Bewerber für die betreffenden Arbeitsaufgaben. Die Gehälter werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung festgelegt und basieren auf den Erfahrungen der Mitarbeiter, ihrer Leistungen und Arbeitsaufgaben. Die fortlaufenden Bemühungen gegen Diskriminierung werden regelmäßig im Rahmen von SA8000 überprüft.
RESPEKT
In den Fabriken sind alle Arten von unmenschlichen Disziplinarmaßnahmen wie physischer und psychischer Zwang, körperliche Strafen und Beschimpfungen untersagt. Die Einhaltung dieses Prinzips wird im Rahmen der SA8000-Zertifizierung kontrolliert. Falls Disziplinarmaßnahmen erforderlich sind, sind klare Vorschriften zu beachten.
GEREGELTE ARBEITSZEITEN
Selbstverständlich halten sich die Fabriken an die geltenden Gesetze, Tarifverträge und Industriestandards für Arbeitszeiten, Pausen und Feiertage. In Übereinstimmung mit den Anforderungen von SA8000 darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten und die Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Überstunden dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
LÖHNE UND GEHÄLTER
Die SA8000-Zertifizierung verpflichtet die Produktionsstätten, allen Mitarbeitern Löhne zu zahlen, die ihnen und ihren Familie einen akzeptablen Lebensstandard sichern, so genannte existenzsichernde Löhne. Damit ist gemeint, dass die Ausgaben für Lebensmittel, Wasser, Unterbringung, Ausbildung, Gesundheitswesen, Transport, Kleidung, unerwartete Ausgaben und andere Posten durch den Lohn abgedeckt werden. Gemäß SA8000 steht den Mitarbeitern grundsätzlich Überstundenvergütung als Ausgleich für geleistete Überstunden zu.