VERWENDEN SIE DIE NEUE WEBSITE!

Zur neue seiten

AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 15.02.2021)


1. Allgemeines
1 .1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
1.3. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.


2. Preise
2.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen.
2.2 Die am Tage der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
2.3 Die Preise gelten ab Werkslager einschließlich Verpackung, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden.


3. Lieferung
3.1 Bei Auftragswert über € 290,-- netto liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschland. Bei Aufträgen unter diesem Wert berechnen wir eine Verpackungs- und Versandpauschale von € 10,50.
3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Werkslager. Die Wahl des Versandwegs und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten versichert.
3.3 Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten unter der Voraussetzung störungsfreier Fabrikation und ausreichender Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen. Eine Überschreitung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
3.4 Werden wir an der Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder durch Arbeitskämpfe und höhere Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht, ohne dass wir dadurch zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind.
3.5 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertage eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.
3.6 Konstruktions- und Formänderungen seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.


4. Mängelrügen und Beanstandungen
4.1 Mängelrügen äußerlicher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang unserer Sendung berücksichtigt. Funktionsmängel müssen unverzüglich nach Ingebrauchnahme der Produkte gemeldet werden.
4.2 Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen. Es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
4.3 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen.
4.4 Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen oder Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.


5. Gewährleistung
5.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
5.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den Betrag von 25.000 Euro, höchstens jedoch auf den Betrag der mangelhaften Lieferung begrenzt.
5.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
5.6 Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Anlieferung der mangelhaften Sache.


6. Rücknahme von Ware
6.1 Nicht mangelhafte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Diese Regelung gilt im Besonderen für bedruckte oder bestickte Ware. In Ausnahmefällen können Waren mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung zurückgenommen werden. Die Rückware muss in einem wieder verkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Die Rückwaren-Gutschrift wird zu Original-Preisen, abzüglich 25% für Bearbeitungs- und Transportkosten erstellt.


7. Zahlungen
7.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
7.2 Bei Überschreitungen des Zahlungszieles bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
7.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
7.4 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
7.5 Zahlungen gelten am Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
7.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts durch den Käufer ist nur mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt mit der Maßgabe, dass bei jedem im Verlaufe der Geschäftsverbindung eintretenden Kontoausgleich der Eigentumsvorbehalt endgültig erlischt.
8.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus Lieferungen von Vorbehaltsware erwachsen, gelten in Höhe unserer Forderungen an uns als abgetreten, ohne dass es hierzu einer gesonderten Erklärung bedarf. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung bekannt zu geben und uns beim Einzug der Forderungen zu unterstützen.
8.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.


9. Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen bestehenden Forderungen - auch im Falle einer Stundung - sofort in bar zur Zahlung fällig.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.


10. Haftung
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers, namentlich solche für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, auch teilweise Unmöglichkeit, sowie bei Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.


11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Ratingen. Der Gerichtsstand ist Ratingen.


Blåkläder Deutschland GmbH
An der Pönt 62
40885 Ratingen