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EN ISO 20345:2011 - Klassifizierung von Sicherheitsschuhen

Sicherheitsschuhe müssen der Europäischen Norm EN ISO 20345:2044 entsprechen: Schuhe mit Schutzausrüstung die der obigen Norm entsprechen müssen bestimmte Kriterien, wie z.Bsp. Durchtrittsicherheit oder den Zehenschutz gewährleisten. Dafür werden Sie einigen Tests unterzogen und müssen bestimmte Prüfkriterien erfüllen.

  • I. Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, ausgenommen alle Gummi oder Polymere-Materialien
  • II. Alle Gummi-und Polymere-Materialien

Kategorien von Sicherheitsschuhen:

Kategorie Klassifizierung Zusätzliche Anforderungen
SB I oder II  
S1 I

Geschlossener Fersenbereich. Antistatisch. Energieaufnahme im Fersenbereich

S2 I Wie S1 plus Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
S3 I Wie S2 plus Durchtrittsicherheit.
Profilierte Laufsohle.
S4 II Antistatische Eigenschaften
Energieaufnahme im Fersenbereich
S5 II Wie S4 plus Durchtrittsicherheit.
Profilierte Laufsohle.
 

 

Zusätzliche Anforderungen:

Requirement   Symbol
Gesamte Sicherheitsschuhe Durchtrittsicherheit P
  Leitfähiges Schuhwerk C
  Antistatisches Schuhwerk A
  Elektrisch isolierendes Schuhwerk I
  Wärmeisolierung HI
  Kälteisolierung CI
  Energieaufnahme im Fersenbereich E
  Wasserfest WR
  Mittelfußschutz M
  Knöchelschutz AN
Overdel Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme WRU
  Schnittschutz CR
Yttersåle Laufsohlenverhalten gegenüber Kontaktwärme (300° C/min) HO
 

 

Anforderungen von Sicherheitsschuhen gegen Rutschen:

Kennezeichnung die die Rutschsicherheit angeben Symbol
Keramik, Schmiermittel: Wasser und Reinigungsmittel SRA
Stahl: Schmiermittel: Glycerin SRB
Erfüllen sowohl SRA als auch SRB SRC

 

AUFBEWAHRUNG
Bewahren Sie neue Schuhe an einem trockenen Ort auf, an dem die Temperatur nicht zu hoch ist und der gut belüftet wird.
Achten Sie darauf, die Schuhe in einem sicheren Abstand von Wärmequellen oder Pro-dukten zu lagern, die ihre Schutzeigenschaften beeinträchtigten könnten. Unter regulären Umständen kann unser Schuhwerk über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren gelagert werden.